Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Firma Radzfatz übernimmt die Beförderung eiliger Kurier- und Kleinsendungen sowie Lieferfahrten. Die Vermittlung der Beförderung unterliegt den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. In der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, soweit nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen sind. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie durch Radzfatz ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2. Die Beförderung erfolgt durch eigenes Personal von Radzfatz oder durch selbständige Unternehmer (Kuriere), die mit Radzfatz vertraglich verbunden sind und durch Radzfatz sorgfältig ausgewählt werden. Radzfatz ist berechtigt, Aufträge auch an andere Unternehmen zu vermitteln. Dabei wird Radzfatz lediglich als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen tätig. In diesem Fall stellt Radzfatz sicher, dass die Beförderung auf Grundlage des HGB und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt und dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. Die Auswahl der beauftragten Unternehmen erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

3. Befördert werden alle Sendungen, die sich für die Beförderung mit dem Fahrrad eignen. Die Beförderung von Personen, Gefahrgut, Edelsteinen, Industriediamanten, losen Edelmetallen, Kunstwerken, übertragbaren Handelspapieren, Waren, deren Beförderung besondere Einrichtungen verlangt oder die durch ihre Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen und gefährden, sowie Sendungen, die dem Postmonopol unterliegen, ist ausgeschlossen. Weitere gesetzliche Ausschlüsse bleiben unberührt. Auf Wunsch können auch Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und Kunstgegenstände transportiert werden, jedoch ist für diese Transporte die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vorher eine separate Versicherung abgeschlossen.

4. Gegenstand des Auftrages ist die Abholung und Ablieferung des zu befördernden Gutes an den Empfänger oder an einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger verlangt, können die Sendungen auch an solche Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden. Empfangsbestätigungen und sonstige Quittungen werden vom Empfänger des abzuliefernden Gutes nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers verlangt. Sendungen, die falsch adressiert oder aus anderen Gründen unzustellbar sind, werden zu Lasten des Auftraggebers an den Absender zurücktransportiert.

5. Der Auftraggeber hat die zu befördernden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Unverpackte oder nicht ausreichend verpackte Sendungen werden auf Verlangen des Auftraggebers unter Ausschluss jeglicher Haftung für Beschädigung oder Verlust transportiert. Die Sendungen sind vollständig und lesbar zu adressieren.

6. Der Empfänger hat erkennbare Schäden oder Teilverlust bei Ablieferung sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich gegenüber Radzfatz schriftlich anzuzeigen; nicht sofort erkennbare Schäden oder Teilverlust sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch eine Woche nach Ablieferung, schriftlich gegenüber Radzfatz anzuzeigen. Die Annahme des zu befördernden Gutes unter Vorbehalt oder unter Verwahrung gegen die Pflicht zu Kontrolle auf mögliche Schäden oder Teilverlust befreit den Empfänger nicht von den vorgenannten Pflichten. Das Nichteinhalten der vorgenannten Fristen führt zu jeglichem Fortfall der Haftung von Radzfatz oder des abliefernden Kuriers.

7. Die Art des Transportmittels bestimmt Radzfatz, sofern der Auftraggeber nicht erkennbar ein bestimmtes Transportmittel wünscht. Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel zulassen. Die Einhaltung bestimmter Ablieferungstermine ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Insbesondere müssen bestimmte Liefertermine nicht nur telefonisch gegenüber Radzfatz sondern schriftlich gegenüber dem Kurier angezeigt werden. Höhere Gewalt (z.B. Wetterverhältnisse, behördliche Hindernisse, außergewöhnliche Staus) befreit Radzfatz von jeder Laufzeitzusage.

8. Das Beförderungsentgelt richtet sich, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung fehlt, nach den bei Vertragsschluss gültigen Preislisten von Radzfatz. Der Abrechnung liegt die günstigste Verkehrsbindung zwischen Abholungs- und Ablieferungsort zugrunde, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Ablieferung des zu befördernden Gutes fällig und an den Kurier in bar zu leisten, soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist. Ist bargeldlose Zahlung vereinbart, erfolgt die Abrechnung durch Radzfatz im Auftrag des beauftragten Kuriers und im eigenen Namen. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
Zahlt der Auftraggeber nach Mahnung nicht, kann Radzfatz für jede weitere Mahnung eine Kostenpauschale von € 5,00 sowie Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass Radzfatz ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, die zur Betreibung des überfälligen Rechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens entstehenden Kosten in Höhe einer vollen Anwaltsgebühr zzgl. Auslagenpauschale gemäß Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) zu erstatten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Einwendungen gegen die Rechnung hat der Auftraggeber binnen zehn Kalendertagen gegenüber Radzfatz schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als anerkannt.

9. Die beauftragten Kuriere und Unternehmen haften im Rahmen des Handelsgesetzbuches für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports, d.h. für gänzlichen oder teilweisen Verlust und für Beschädigungen des Gutes, sofern der Verlust oder die Beschädigung zwischen dem Zeitpunkt der Übernahme und der Ablieferung des Gutes liegt, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für Bruchschäden an Glas, Porzellan, Steingut und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern ist die Haftung ausgeschlossen, sofern diese Güter nicht ausreichend gegen Schlag und Stoß in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung geschützt sind. Für Funktionsstörungen elektronischer oder elektrischer Geräte haften Radzfatz und die Kuriere nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass dieser Schaden auf dem Verschulden von Radzfatz oder einer seiner Kuriere oder dem Verschulden deren Erfüllungsgehilfen beruht. Bei elektrischen oder elektronischen Datenträgern (CD-ROMs, Disketten, Magnetbänder u.ä.) und Filmen für fotografische Aufnahmen ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt. Für Lieferfristüberschreitungen und sonstige Vermögensschäden wird nur bei Verschulden von Radzfatz oder des beauftragten Kuriers bzw. Unternehmens gehaftet. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden besteht nicht. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Der Vermittlungsauftrag und der Transportauftrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Radzfatz. Für alle aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebende Rechtsstreitigkeiten wird – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich der Gerichtsstand Bonn vereinbart.

11. Sämtliche Ansprüche gegen Radzfatz, beauftragte Kuriere und Unternehmen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs, spätestens jedoch mit Ablieferung des zu befördernden Gutes.

12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine ungültige Bestimmung wird durch solche Bestimmung ersetzt, die der beabsichtigten wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 01.06.2007

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