Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Firma Radzfatz übernimmt die Beförderung
eiliger Kurier- und Kleinsendungen sowie Lieferfahrten. Die
Vermittlung der Beförderung unterliegt den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches. In der bei Vertragsschluss geltenden
Fassung, soweit nicht im Folgenden abweichende Regelungen
getroffen sind. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden
nur Vertragsbestandteil, wenn sie durch Radzfatz ausdrücklich
und schriftlich anerkannt werden.
2. Die Beförderung erfolgt durch eigenes Personal von
Radzfatz oder durch selbständige Unternehmer (Kuriere),
die mit Radzfatz vertraglich verbunden sind und durch Radzfatz
sorgfältig ausgewählt werden. Radzfatz ist berechtigt,
Aufträge auch an andere Unternehmen zu vermitteln. Dabei
wird Radzfatz lediglich als Vermittler zwischen dem Auftraggeber
und dem beauftragten Unternehmen tätig. In diesem Fall
stellt Radzfatz sicher, dass die Beförderung auf Grundlage
des HGB und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
erfolgt und dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung
besteht. Die Auswahl der beauftragten Unternehmen erfolgt
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
3. Befördert werden alle Sendungen, die sich für
die Beförderung mit dem Fahrrad eignen. Die Beförderung
von Personen, Gefahrgut, Edelsteinen, Industriediamanten,
losen Edelmetallen, Kunstwerken, übertragbaren Handelspapieren,
Waren, deren Beförderung besondere Einrichtungen verlangt
oder die durch ihre Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen
und gefährden, sowie Sendungen, die dem Postmonopol
unterliegen, ist ausgeschlossen. Weitere gesetzliche Ausschlüsse
bleiben unberührt. Auf Wunsch können auch Wertgegenstände,
Bargeld, Schmuck und Kunstgegenstände transportiert
werden, jedoch ist für diese Transporte die Haftung
ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vorher eine separate
Versicherung abgeschlossen.
4. Gegenstand des Auftrages ist die Abholung und Ablieferung
des zu befördernden Gutes an den Empfänger oder
an einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber
nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung
an den Empfänger verlangt, können die Sendungen
auch an solche Personen ausgehändigt werden, die unter
der Empfängeradresse angetroffen werden. Empfangsbestätigungen
und sonstige Quittungen werden vom Empfänger des abzuliefernden
Gutes nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers
verlangt. Sendungen, die falsch adressiert oder aus anderen
Gründen unzustellbar sind, werden zu Lasten des Auftraggebers
an den Absender zurücktransportiert.
5. Der Auftraggeber hat die zu befördernden Sendungen
in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben.
Unverpackte oder nicht ausreichend verpackte Sendungen werden
auf Verlangen des Auftraggebers unter Ausschluss jeglicher
Haftung für Beschädigung oder Verlust transportiert.
Die Sendungen sind vollständig und lesbar zu adressieren.
6. Der Empfänger hat erkennbare Schäden oder Teilverlust
bei Ablieferung sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich
gegenüber Radzfatz schriftlich anzuzeigen; nicht sofort
erkennbare Schäden oder Teilverlust sind unverzüglich
nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch eine Woche
nach Ablieferung, schriftlich gegenüber Radzfatz anzuzeigen.
Die Annahme des zu befördernden Gutes unter Vorbehalt
oder unter Verwahrung gegen die Pflicht zu Kontrolle auf
mögliche Schäden oder Teilverlust befreit den Empfänger
nicht von den vorgenannten Pflichten. Das Nichteinhalten
der vorgenannten Fristen führt zu jeglichem Fortfall
der Haftung von Radzfatz oder des abliefernden Kuriers.
7. Die Art des Transportmittels bestimmt Radzfatz, sofern
der Auftraggeber nicht erkennbar ein bestimmtes Transportmittel
wünscht. Die Übernahme und Ausführung eines
Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition
der einzelnen Transportmittel zulassen. Die Einhaltung bestimmter
Ablieferungstermine ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich
vereinbart ist. Insbesondere müssen bestimmte Liefertermine
nicht nur telefonisch gegenüber Radzfatz sondern schriftlich
gegenüber dem Kurier angezeigt werden. Höhere Gewalt
(z.B. Wetterverhältnisse, behördliche Hindernisse,
außergewöhnliche Staus) befreit Radzfatz von jeder
Laufzeitzusage.
8. Das Beförderungsentgelt richtet sich, wenn eine
ausdrückliche Vereinbarung fehlt, nach den bei Vertragsschluss
gültigen Preislisten von Radzfatz. Der Abrechnung liegt
die günstigste Verkehrsbindung zwischen Abholungs- und
Ablieferungsort zugrunde, sofern nicht im Einzelfall etwas
anderes vereinbart ist. Das Beförderungsentgelt ist
spätestens bei der Ablieferung des zu befördernden
Gutes fällig und an den Kurier in bar zu leisten, soweit
nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist. Ist bargeldlose
Zahlung vereinbart, erfolgt die Abrechnung durch Radzfatz
im Auftrag des beauftragten Kuriers und im eigenen Namen.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
Zahlt der Auftraggeber nach Mahnung nicht, kann Radzfatz
für jede weitere Mahnung eine Kostenpauschale von € 5,00
sowie Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen, es sei denn,
der Auftraggeber weist nach, dass Radzfatz ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde verpflichtet
sich darüber hinaus, die zur Betreibung des überfälligen
Rechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens
entstehenden Kosten in Höhe einer vollen Anwaltsgebühr
zzgl. Auslagenpauschale gemäß Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
(BRAGO) zu erstatten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens
bleibt unberührt. Einwendungen gegen die Rechnung hat
der Auftraggeber binnen zehn Kalendertagen gegenüber
Radzfatz schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser
Frist gelten die Rechnungen als anerkannt.
9. Die beauftragten Kuriere und Unternehmen haften im Rahmen
des Handelsgesetzbuches für die ordnungsgemäße
Durchführung des Transports, d.h. für gänzlichen
oder teilweisen Verlust und für Beschädigungen
des Gutes, sofern der Verlust oder die Beschädigung
zwischen dem Zeitpunkt der Übernahme und der Ablieferung
des Gutes liegt, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für
Bruchschäden an Glas, Porzellan, Steingut und ähnlichen
bruchempfindlichen Gütern ist die Haftung ausgeschlossen,
sofern diese Güter nicht ausreichend gegen Schlag und
Stoß in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung
geschützt sind. Für Funktionsstörungen elektronischer
oder elektrischer Geräte haften Radzfatz und die Kuriere
nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass dieser Schaden
auf dem Verschulden von Radzfatz oder einer seiner Kuriere
oder dem Verschulden deren Erfüllungsgehilfen beruht.
Bei elektrischen oder elektronischen Datenträgern (CD-ROMs,
Disketten, Magnetbänder u.ä.) und Filmen für
fotografische Aufnahmen ist die Haftung auf den Materialwert
beschränkt. Für Lieferfristüberschreitungen
und sonstige Vermögensschäden wird nur bei Verschulden
von Radzfatz oder des beauftragten Kuriers bzw. Unternehmens
gehaftet. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art,
sind ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden
besteht nicht. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
10. Der Vermittlungsauftrag und der Transportauftrag unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort
ist der Sitz von Radzfatz. Für alle aus diesem Vertrag
oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebende Rechtsstreitigkeiten
wird – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich
der Gerichtsstand Bonn vereinbart.
11. Sämtliche Ansprüche gegen Radzfatz, beauftragte
Kuriere und Unternehmen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist
beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs, spätestens
jedoch mit Ablieferung des zu befördernden Gutes.
12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Eine ungültige Bestimmung wird durch
solche Bestimmung ersetzt, die der beabsichtigten wirtschaftlich
am nächsten kommt.
Stand: 01.06.2007 |